Unter Kurzzeitpflege versteht man die
zeitlich befristete Heimunterbringung von pflegebedürftigen, alten Menschen, die gewöhnlich
bei sich zu Hause leben und dort von Angehörigen betreut werden. Die Aufenthaltsdauer überschreitet in der Regel nicht die Dauer von 4 Wochen, in begründeten Sondersituationen kann die Dauer bis auf 3 Monate ausgedehnt werden.
Die Kurzzeitpflege zielt vorrangig auf die
Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, die z.B. selbst krank sind, auf Urlaub gehen, einen Kuraufenthalt benötigen, einer besonderen Belastung unterliegen oder einfach von der Pflege ausspannen müssen.
Im Altersheim Niederdorf sind 2 Betten für die Kurzzeitpflege reserviert. Es kann von Bürgern der Gemeinde Niederdorf, Prags, Welsberg-Taisten, Gsies und Rasen-Antholz beansprucht werden. Die Reservierung erfolgt telefonisch oder persönlich im Sekretariat des Altersheimes Niederdorf. Eine Kaution kann von der Altersheimverwaltung eingehoben werden.
Die Kurzzeitpflege erhält vom Altersheim selbstverständlich alle Leistungen, welche für die ständigen Heimbewohner vorgesehen sind.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Verwaltung des Altersheimes Von Kurz Stiftung Niederdorf gerne zur Verfügung (Telefon 0474 741 700).